LIEBE LESERIN, LIEBER LESER,

am 25. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft.

Kaum ein(e) mittelständischen Unternehmer/-in oder Manager/in, mit dem wir in den letzten Monaten gesprochen haben, sah die DSGVO positiv. Bürokratischer Aufwand und die Sorge, wegen Formfehlern mit hohem Bußgeld belegt zu werden, waren die am häufigsten genannten Sorgenpunkte. Seit Herbst 2017 beschäftigen wir uns intensiv mit dem Thema DSGVO. Je länger und je intensiver, desto mehr erschlossen sich uns die Vorteile und je mehr kamen wir zur Überzeugung, dass sich die Nachteile auf ein erträgliches Niveau begrenzen lassen.

Die folgenden Thesen beschreiben unsere aktuelle Sicht auf die DSGVO:

  • Datenschutz wird an Wichtigkeit gewinnen und in unserem betrieblichen Alltag eine ähnliche Rolle spielen wie heute bereits bspw. der Arbeitsschutz.
  • Die Aufsichtsbehörden werden mit Augenmaß agieren und keine schikanöse Bußgeldpraxis etablieren.
  • Der initiale Aufwand, ein Datenschutzmanagementsystem zu etablieren, ist relativ hoch aber durch qualifizierte Beratung deutlich zu reduzieren. Bleibt das Unternehmen danach am Ball, wird sich der Aufwand für die Aktualisierung im überschaubaren Rahmen halten. Ausnahme, wenn neue Geschäftsmodelle oder Prozesse die Situation grundlegend ändern.

 

 

unser Vorgehensmodell