am 25. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft.
Kaum ein(e) mittelständischen Unternehmer/-in oder Manager/in, mit dem wir in den letzten Monaten gesprochen haben, sah die DSGVO positiv. Bürokratischer Aufwand und die Sorge, wegen Formfehlern mit hohem Bußgeld belegt zu werden, waren die am häufigsten genannten Sorgenpunkte. Seit Herbst 2017 beschäftigen wir uns intensiv mit dem Thema DSGVO. Je länger und je intensiver, desto mehr erschlossen sich uns die Vorteile und je mehr kamen wir zur Überzeugung, dass sich die Nachteile auf ein erträgliches Niveau begrenzen lassen.
Die folgenden Thesen beschreiben unsere aktuelle Sicht auf die DSGVO:
unser Vorgehensmodell